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Die Bürgerdienste bieten täglich online kurzfristige Termine zwischen 07:30 Uhr und 08:00 Uhr an.
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Was muss ich vorlegen?
Weitere Hinweise:
Eine Melderegisterauskunft kann nur erfolgen wenn die Person(en) anhand der von Ihnen gemachten Angaben zweifelsfrei Indentifiziert werden kann und keine Verhinderungsgründe wie zum Beispiel gem. §51 BMG (Auskunftssperre) oder gem. §52 BMG (Sperrvermerk) vorliegen.
Kann eine Auskunft erteilt werden, können die in §44 Abs.1 BMG benannten Personendaten beauskunftet werden.
Zur Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft gem. §45 BMG muss zusätzlich ein berechtigtes Interesse (z.B. Vollstreckungstitel) vorgelegt werden.
Unter der Internetadresse www.meldeauskunft-saar.de greifen Sie direkt auf die gewünschten Informationen zu, übrigens auch auf die Daten der übrigen Kommunen des Saarlandes.
Gebühr:
- einfache Melderegisterauskunft 10,00 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft 13,00 Euro
Weiterführende Informationen erhalten Sie Hier.